Über vom Landtag verabschiedete Vorlagen kann das Volk im Nachhinein befinden. Ein Referendumsbegehren kommt zustande, wenn genügend Unterschriften gesammelt werden können. Eine Volksabstimmung über nicht dringliche Gesetze oder Finanzbeschlüsse, findet statt, wenn 1000 gültige Unterschriften für das Referendumsbegehren eingereicht werden.
Informationen zu einem Referendum erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.llv.li/inhalt/1317/amtsstellen/das-referendum