Abänderung des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge des Staates (SBPVG)
Die Wahllokale sind für die Stimmabgabe geöffnet am:
Sonntag, 1. Dezember 202410:30 - 12:00 Uhr
Die Zustellkuverts mit den unterschriebenen Stimmkarten und dem Stimmkuvert müssen bis spätestens am
Freitag, 29. November 202417:00 Uhr
bei der Gemeinde eintreffen bzw. abgegeben werden.
Dies ist eine Testumgebung. Resultatswerte sind von alten Abstimmungen aus dem Archiv.